
Das Friedensgebot des Grundgesetzes hochhalten:
Für ein Rüstungsexportverbot im Grundgesetz!
Deutsche Friedensgesellschaft-Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK ) und Friedensplenum Mannheim werten es als einen großen Erfolg, dass sich der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags am 23. März 2015, 12 Uhr mit der Forderung der Kampagne Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel beschäftigt, ein grundsätzliches Verbot von Rüstungsexporten in Artikel 26, Absatz 2 aufzunehmen. Doch es ist auch weiter nötig, auf Politik und Rüstungsfirmen Druck auszuüben, weil sich an der Rüstungsexportpolitik wenig geändert hat. Deshalb haben wir am 23.3.2015 mit einem Infostand auf dem Paradeplatz Informationsmaterial verteilt und mit den Passanten diskutiert.
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Der Artikel 20 des Grundegesetzes soll wie unten in fetter Schrift angezeigt, geändert werden. Artikel 26 (1) Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen. (2) Zur Kriegsführung bestimmte Waffen dürfen nur mit Genehmigung der Bundesregierung hergestellt, befördert und in Verkehr gebracht werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz das Kriegswaffenkontrollgesetz. Kriegswaffen und sonstige Rüstungsgüter werden grundsätzlich nicht exportiert.
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Für die Deutsche Friedensgesellschaft-Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) und das Friedensplenum Mannheim ist es ein großer Erfolg, dass sich der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags mit der Forderung der Kampagne Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel beschäftigt. Zu den bekannten Unterzeichnern gehören in Mannheim zum Beispiel der jetzige Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz und sein Vorgänger Gerhard Widder, die Bundestagsabgeordneten Stefan Rebmann und Michael Schlecht oder der Erste Bevollmächtigte der IG Metall Mannheim Reinhold Götz. Mit einem Infostand am 23.März 2015 am Paradeplatz Mannheim, 17.30-19.30 Uhr möchten wir die Öffentlichkeit darüber informieren und versprechen, uns auch weiterhin dafür einzusetzen, dass das Friedensgebot des Grundgesetzes beachtet und die katastrophale Politik der Rüstungsexporte beendet wird. Auch weiterhin genehmigt die Bundesregierung den Export von U-Booten und Kriegsschiffen, Kampfjets und Militärhubschraubern, Panzern und Raketenwerfern, Sturmgewehren und Maschinenpistolen. Deutsche Rüstungsunternehmen exportieren Lizenzen zur Waffenproduktion und selbst komplette Rüstungsfabriken werden geliefert. Zu den Empfängern zählen Diktaturen und autoritäre Regime, die die Menschenrechte mit Füßen treten wie etwa Saudi-Arabien. Auch an Staaten wird geliefert, in denen Konflikte mit Waffen ausgetragen werden (Nahost-Staaten) oder an Länder, die sich in regionalen Aufrüstungswettläufe überbieten z. B. China, Indien, Pakistan, oder an Staaten die lieber in Waffen investieren als in menschenwürdige Lebensverhältnisse (Angola, Bangladesch). Besonders verheerend wirkt der Export von sogenannten Kleinwaffen, insbesondere Pistolen, Maschinen- und Sturmgewehre. Im Jahr 2013 erreichte der Ausfuhrwert für Kleinwaffen mit 80 Millionen Euro eine historischen Höchststand. Hauptverantwortlicher ist mit Heckler & Koch ein Produzent aus Baden-Württemberg, dessen G3- und G36-Gewehre weltweit im Einsatz sind. Mit Kugeln aus dem Lauf von Heckler&Koch-Waffen wird alle 14 Minuten ein Mensch getötet (siehe Jürgen Grässlin, Schwarzbuch Waffenhandel). Für ein Verbot des Rüstungsexports muss noch viel Überzeugungsarbeit geleistet werden, obwohl sich schon heute zwei Drittel der Bevölkerung gegen Waffenexporte ausspricht. Es sind die Politiker und die Rüstungsproduzenten, von denen wir fordern müssen, Waffenexporte zu verbieten und die Rüstungsproduktion auf eine zivile Produktion umzustellen.
Die Sitzung des Petitionsausschusses kann live im Internet verfolgt werden, siehe die Ankündigung auf der Bundestags-Internetseite: http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2015/kw13_pa_petitionen/365044
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